AkademieClub 50plus 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Allgemeines
Die Veranstaltungen der Seniorenakademie Donau-Oberschwaben e.V. (nachfolgend als Akademie bezeichnet) sind in erster Linie Älteren ab 55 plus und Firmen, Vereinen, Sozialeinrichtungen etc. offen. Für die Teilnahme sind privatrechtliche Entgelte (Teilnehmergebühr / Beitrag) zu zahlen. Die Höhe der Teilnehmergebühr ist in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt.

Die Veranstaltungen des AkademieClubs 50plus, als Teil der Akademie, sind in erster Linie offen für Personen, Firmen, Vereine, Sozialeinrichtung ect. ab dem Alter von 50 plus.


Jeder Teilnehmende erkennt mit seiner Anmeldung die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Für Besitzer eines sogenannten Akademiepasses (Akapass) gelten Sonderregelungen. Dies sind auf der Webseite der Akademie unter Akademiepass aufgeführt.


Anmeldung und Bezahlung
Die Teilnehmenden melden sich bei Veranstaltungen der Akademie bis acht Tage vor Veranstaltungsbeginn telefonisch unter Tel.: 07371-4549050 oder per E-Mail: info@seniorenakademie-do.de an.

Die Teilnehmenden des AkademieClubs 50plus melden sich bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn telefonisch unter
Mobil: 0160-96653531 oder per E-Mail: mail@akademieclub50plus.de an.


Eine telefonische Anmeldung sowie die Anmeldung per E-Mail ist nur in Verbindung mit der Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Abbuchungen erfolgen bei Veranstaltungen am vorherigen Werktag. Bei Veranstaltungen mit Folgeterminen nach dem 2. Kurstag.


Barzahlungen sind bei offenen Vorträgen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Kosten für Arbeitsmittel und Materialien sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten, es sei denn, dies ist in der Ausschreibung der Veranstaltung ausdrücklich erwähnt.


Bitte beachten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie und des AkademieClubs 50plus sind ab hier identisch und mit der Abkürzung Akademie gekennzeichnet. Ausnahmen davon sind ausdrücklich erwähnt.


Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden pro Veranstaltung
Bei Veranstaltungen ist die Anzahl der Teilnehmenden sowohl nach oben als auch nach unten begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Akademie behält sich das Recht vor, Anmeldungen zurückzuweisen. Ist die maximale Teilnehmerzahl einer Veranstaltung erreicht, wird die Zulassung geschlossen und weitere Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Zeigt sich, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht werden wird, so ist die Akademie jederzeit berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. 


Teilnehmende, die ihre Kursgebühren bereits entrichtet haben, erhalten die Kursgebühr unverzüglich erstattet. Unabhängig hiervon kann sich die Akademie entschließen, trotz Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl eine kostendeckende Alternative auszuarbeiten.
Die Teilnahme an dieser Alternativlösung wird dann vorrangig den Teilnehmenden angeboten, die sich für die abgesagte Veranstaltung angemeldet hatten.


Absage von Veranstaltungen
Bestätigt die Akademie eine Veranstaltung so bleibt für die Akademie das Recht auf Absage jederzeit vorbehalten. Eine Absage von Veranstaltungen durch die Akademie ist insbesondere möglich, wenn:


  • die von der Akademie verpflichteten Referenten aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Akademie liegen (z. B. Krankheit) verhindert sind.
  • Gründe höherer Gewalt (Brand, Naturkatastrophe etc.) vorliegen, die die Veranstaltung am geplanten Ort undurchführbar machen.
  • durch Absagen von Teilnehmern die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer unter die Mindest-Teilnehmerzahl sinkt.

 

Vorbehalt zur Änderung des Veranstaltungsrahmens
Die Akademie behält sich vor, den Termin, Ort, Raum, Dozenten und unter Umständen den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung jederzeit aus sachlichen Gründen zu ändern.
Im Falle von Änderungen des Termins und im Falle von solchen Änderungen des Veranstaltungsortes, die eine Verlegung in eine andere Gemeinde bedeuten, haben angemeldete Teilnehmer das Recht, von der Teilnahme zurückzutreten und die Erstattung der Veranstaltungsgebühr zu verlangen.
Dozentenwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur Minderung der Gebühr.

Teilnehmerrücktritt vom Vertrag
Der Teilnehmer kann bis spätestens 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung per Brief oder E-Mail ist maßgeblich.

Informationen zu den Veranstaltungen
Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer über den Reiter „Aktuelles“ der Webseite der Akademie bzw. bei Veranstaltungen des AkademieClubs 50plus über deren Homepage. 
Teilnehmer haben auch die Möglichkeit sich aktiv zum Newsletter der Seniorenakademie Donau-Oberschwaben e.V. anzumelden.

 
Hausordnung für die Veranstaltungsräume
Die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist einzuhalten. Die Akademie ist in allen Veranstaltungsräumen nur Gast. Deshalb haben die Teilnehmenden die Räume so zu verlassen, wie sie sie vorgefunden haben. In allen Gebäuden herrscht absolutes Rauchverbot.

Urheberrecht
Unterlagen (schriftlich wie auch elektronisch), die die Teilnehmer im Rahmen von Veranstaltungen bzw. über die Veranstaltungsplattform erhalten, sowie insgesamt die Inhalte von Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist nur für den Eigenbedarf des jeweiligen Teilnehmers gestattet. Die Weitergabe von Unterlagen ist untersagt. Ausgenommen davon sind schriftliche Unterlagen, die von öffentlichen Trägern, z.B. Behörden, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Haftung der Akademie
Der Besuch aller Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko, insbesondere auch auf den Wegen zwischen Veranstaltungs- und Wohnort.
Die Haftung der Akademie für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Akademie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, außer die Akademie hätte eine vertragliche Hauptpflicht verletzt. 

Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschäden gegen die Akademie besteht nicht. Die Akademie haftet auch nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Für Unfälle während einer Veranstaltung und auf dem Weg zu und von Veranstaltungsräumen oder anderen Veranstaltungsorten übernimmt die Akademie keine Haftung. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, einschließlich der Garderobe.



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Weilerstr. 12, 88499 Riedlingen

 
 
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